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20.05.2026 | Wasser- und Abfallwirtschaft im Dialog: „Umweltbelange in der Baupraxis“ - AG Ingenieurökologie

Aktuelles

20.05.2026 | Wasser- und Abfallwirtschaft im Dialog: „Umweltbelange in der Baupraxis“

20.05.2026 | Wasser- und Abfallwirtschaft im Dialog: „Umweltbelange in der Baupraxis“

Mit der neuen EU-Bodenrichtlinie gibt es erstmals einen verbindlichen europäischen Rechtsrahmen speziell für Böden. Diese Veranstaltung gibt Einblicke, was dies für den Bodenschutz in der Praxis bedeutet.

Mit der EU-Richtlinie 2025/2360 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Soil Monitoring and Resilience Law, kurz Bodenrichtlinie) gibt es erstmals einen verbindlichen europäischen Rechtsrahmen speziell für Böden. Die Richtlinie wurde im Juli 2023 vorgeschlagen, 2025 von Rat und Europäischem Parlament beschlossen und ist seit dem 16. Dezember 2025 in Kraft. Bis zum 16. Dezember 2028 müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen. Sie soll dazu beitragen, dass Böden in der EU bis 2050 in einem gesunden Zustand sind und bleiben. Das ist ehrgeizig, denn nach Angaben der Europäischen Kommission sind derzeit 60 bis 70 Prozent der Böden in der EU nicht gesund. Neu sind vor allem ein EU-weit vergleichbares Monitoring des chemischen, physikalischen und biologischen Bodenzustands, ein risikobasierterer Umgang mit potenziell kontaminierten Standorten und Altlasten sowie mehr Aufmerksamkeit für Bodenversiegelung, Bodenabtrag und Belastungen etwa durch PFAS und Pestizide.

In Deutschland besteht mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz bereits seit 1998 ein eigener bodenschutzrechtlicher Rahmen. Die EU-Richtlinie erhöht jedoch den Bedarf, bestehende Monitoringprogramme und Datengrundlagen von Bund und Ländern stärker zu harmonisieren. Dabei spielt das Ende 2024 am UBA eröffnete Nationale Bodenmonitoringzentrum eine wichtige Rolle: Es soll Bodendaten aus verschiedenen Programmen zusammenführen, die Vergleichbarkeit von Daten verbessern und gemeinsame Auswertungen durch Bund, Länder und Fachbehörden erleichtern.

 

Programm (kompakt)


  • Mittwoch, 20.05.2026 – Hochschule Magdeburg-Stendal, Haus 14

13:00
Begrüßung

Prof. Dr. Petra Schneider (Hochschule Magdeburg-Stendal)

Schwerpunkt Natur- und Umweltschutz

13:15
Umweltrechtliche Genehmigungen: Fachbeiträge als Verfahrensinstrument

Anna Ackermann (PTB Ingenieure Magdeburg)

13:45
Rolle der Ökologischen Baubegleitung in der Bauüberwachung
Prof. Dr. Petra Schneider (Hochschule Magdeburg-Stendal)

14:15
Pause

Schwerpunkt Bodenschutz

15:15
Das neue Soil Monitoring Law der EU und die Altlastenbearbeitung in Deutschland
Dr. Kathrin Schmidt (Umweltbundesamt)

15:45
Wenn das Ziel im Weg steht - Bodenkundliche Baubegleitung nach DIN 19639: Erfahrungen aus der Baupraxis und dem Vollzug

Markus Paepke-Benedikter (
LMPA Lehr- und Materialprüfanstalt Sachsen-Anhalt GmbH)

15:45
Diskussion und Schlussworte

16:15
Ende

 

 Ort & Anmeldung


  • Veranstaltungsort:

Hochschule Magdeburg-Stendal, Institut für Wasserwirtschaft und Ökotechnologie (IWO)

Hörsaalgebäude Haus 14, Hörsaal 3
Breitscheidstr. 2
39114 Magdeburg

und als
Online-Stream
Zugangsdaten werden per E-Mail versendet

Anmeldung ab Mai 2026 hier oder per E-Mail: iwo AT wubs.h2.de

  • Zielgruppe:

Fachleute. Studierende sind ebenso herzlich willkommen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

 

  Materialien


Umweltbundesamt: Europäische Bodenrichtlinie angenommen

BMUV/BMUKN: Europäische Bodenschutzpolitik

Umweltbundesamt: Nationales Bodenmonitoringzentrum

EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/2360 auf Deutsch

 

 

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